Vereinsmitglieder tragen ihre gesegelten Kilometer in die Vereinssammelliste zur Teilnahme des Vereins am Berliner Fahrtenwettbewerb ein.
Abgabetermin hierfür ist der 16. Oktober!
Eine Vorlage in Excel steht im Mitgliederbereich zum Download bereit.
Bedingungen
Die Fahrzeugführer sind für die Ausrüstung und Eignung der Boote für das jeweilige Fahrtengebiet selbst verantwortlich und müssen die entsprechenden Befähigungen haben. Der Nachweis muss der Melde- und Abrechnungsliste beigefügt werden.
Bordbuchführung / Logbuchführung
Die Aufzeichnungen im Bordbuch müssen die zur Abrechnung gelangenden zurückgelegten Strecken, sowie die dabei herrschenden Wetter- und Fahrtbedingungen nachvollziehbar beschreiben (mit Motor oder unter Segel). Sie sind in die dafür vorgesehenen Spalten des Bordbuches einzutragen. Für die Seestrecken ist ein behördlich vorgeschriebenes Logbuch zu führen. Für die Abrechnung der Seemeilen reicht eine lesbare Kopie des Logbuches.
Wertung
Gewertet wird nur die direkte Strecke über Grund. Kreuzkurse werden als Gerade gewertet.
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1 Punkt |
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1 Punkt |
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3 Punkte |
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0,2 Punkte |
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2 Punkte |
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4 Punkte |
Sonderpunkte
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50 Punkte |
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20 Punkte |
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25 Punkte |
Zusammenhängende Fernfahrten
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20 Punkte |
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10 Punkte |