Fahrtenwettbewerb

Vereinsmitglieder tragen ihre gesegelten Kilometer in die Vereinssammelliste zur Teilnahme des Vereins am Berliner Fahrtenwettbewerb ein.

Abgabetermin hierfür ist der 16. Oktober!
Eine Vorlage in Excel steht im Mitgliederbereich zum Download bereit.

Bedingungen

Die Fahrzeugführer sind für die Ausrüstung und Eignung der Boote für das jeweilige Fahrtengebiet selbst verantwortlich und müssen die entsprechenden Befähigungen haben. Der Nachweis muss der Melde- und Abrechnungsliste beigefügt werden.

Bordbuchführung / Logbuchführung

Die Aufzeichnungen im Bordbuch müssen die zur Abrechnung gelangenden zurückgelegten Strecken, sowie die dabei herrschenden Wetter- und Fahrtbedingungen nachvollziehbar beschreiben (mit Motor oder unter Segel). Sie sind in die dafür vorgesehenen Spalten des Bordbuches einzutragen. Für die Seestrecken ist ein behördlich vorgeschriebenes Logbuch zu führen. Für die Abrechnung der Seemeilen reicht eine lesbare Kopie des Logbuches.

Wertung

Gewertet wird nur die direkte Strecke über Grund. Kreuzkurse werden als Gerade gewertet.

  • Jeder gesegelte Kilometer Binnen, auch gestakt, getreidelt oder gepaddelt
1 Punkt
  • Jeder gesegelte nautische Meile (maximal 200 nautische Meilen)
1 Punkt
  • Jeder gesegelte Kilometer gegen den Strom auf stark strömenden Gewässern (mindestens 3 km/h)
3 Punkte
  • Fahren unter Motor je gefahrenen Kilometer oder Seemeile
0,2 Punkte
  • Mastlegen und Segel bergen bei Brücken oder anderen Hindernissen
2 Punkte
  • Jede durchfahrende Schleuse
4 Punkte

Sonderpunkte

  • Eigenständig durchgeführte Trailertransporte eines Bootes in andere Segelreviere (mind. 150 km vom Heimathafen)
50 Punkte
  • Teilnahme an den von den Vereinen ausgeschriebenen Gemeinschaftsfahrten und Regatten. Zusätzlich zu den Segelpunkten (Mindestteilnahme 5 Boote)
20 Punkte
  • Wahrnehmung einer Funktion bei der Durchführung einer offiziell ausgeschriebenen Regatta, pro Veranstaltung, Abrechnung max. 25% der Gesamtpunktzahl möglich
25 Punkte

Zusammenhängende Fernfahrten

  • Es gilt die einfache Strecke vom Heimathafen / Stützpunktliegeplatz bis zum weitest entfernten Punkt ab 200 km Entfernung.
20 Punkte
  • Für jede weiteren 100 km Entfernung, gewertet werden Hin- und Rückfahrt
10 Punkte